Pro Generika e.V. gegen Rabattvertragspraxis der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die derzeit zunehmende Tendenz zum Abschluss von längerfristigen Rabattverträgen zwischen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und forschenden Arzneimittelunternehmen, bei denen der Patentschutz für Medikamente bald ausläuft, stößt auf Kritik bei Pro Generika e.V., dem Branchenverband der Generikahersteller.
Peter Schmidt, der Geschäftsführer des Verbandes, wirft den GKV vor, dadurch erhebliche Einsparpotenziale zu vernachlässigen, da den Herstellern preiswerterer Medikamente mit gleicher Wirkung, auch nach Ablauf der Patentfrist, der Marktzugang verwehrt bleibe.
Apotheker müssten Patienten wegen des in diesen Rabattverträgen vorgesehenen Abgabevorrangs für Erstanbieter trotz preisgünstigerer Alternativen die teureren Medikamente aushändigen.
Dabei belegten – Schmidt zufolge – die Geschäftszahlen der GKV für 2008, dass die Verordnung preisgünstigerer Generika unter Zugrundelegung der Listenpreise eine Kostenersparnis von 10 Milliarden Euro erbracht hätte.
Preiswertere Generika, die häufig in ihrem Wirkungsgrad den patentierten Medikamenten von Erstanbietern kaum nachstehen, haben sich in den letzten Jahren mit einem Anteil von 61 an ärztlichen Verordnungen im Gesundheitswesen etabliert.
Schmidt äußert angesichts dieser Entwicklung Verständnis dafür, dass forschende Arzneimittelproduzenten versuchen, mit möglichst langfristigen Rabattverträgen ihre Marktstellung über das Auslaufen der Patentfrist hinaus zu stabilisieren.
Er sieht darin jedoch eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der Generikahersteller, denen es aufgrund der bei Vertragsabschluss noch laufenden Patentsperre verwert sei, ihre Produkte anzubieten. Den GKV fehle dadurch eine Vergleichsmöglichkeit zu den Rabattangeboten der forschenden Medikamentenanbieter. Rabattverträge zwischen den GKV und Erstanbietern dürften höchstens bis zum Ende der Patentfrist laufen, um Generikerherstellern danach eine fairen Wettbewerb zu ermöglichen.