Arzneistoffanalyse – Analysengang nach Stas-Otto
Große zur Trennung von Arzneistoffen dient der modifizierte Analysengang nach Stas-Otto.
Fraktion I:
Eine wässrige Lösung bzw. Suspension (circa 100-200 mg Substanz pro 10 ml) wird gegebenenfalls neutralisiert und mit 10 ml 0,5M Phosphor Säure versetzt, und anschließend mit 20 ml Ether extrahiert. Man erhält die Fraktion I, die aus Säuren, Phenolen, Ureiden und Neutralstoffen besteht. Die Fraktion wird in die Fraktion 1A und 1B aufgeschlüsselt, indem man mit 20 ml Natronlauge (1M) versetzt. Hierbei gehen die organischen Säuren und Phenole in die wässrige Phase (1A) über, da sie Salze bilden, und somit hydrophiler werden. Die Neutralstoffe werden durch die erhöhte Basizität kaum beeinflusst, und verbleiben in der Etherphase. (1B)
Fraktion II:
Die wässrige Phase wird nun mit 6M NaOH auf einen pH von 3-3,5 eingestellt und mit Chloroform extrahiert. In der Fraktion II befinden sich nun schwacher Basen, so wie in Chloroform lösliche Neutralstoffe.
Fraktion III:
nun wird die wässrige Lösung mit 6M NaOH auf einen pH-Wert >12 eingestellt und anschließend mit 20 ml Ether extrahiert. Zu beachten ist hierbei, dass Basen wie zum Beispiel Pysostigmin oder Pilocarpin durch die NaOH versetzt werden können und somit die Fraktion IV nicht erreichen. Ist dies der Fall, kann man auch aus ammoniakalischem Milieu ausschütteln.
Fraktion IV:
Aus der stark basischen Phase können Basen nicht ausgeschüttelt werden, die phenolische Eigenschaften aufweisen, da diese als Natriumphenolate vorliegen und in wasserlöslich sind. Als Beispiel wäre hier das Morphin zu nennen. Es ist also angezeigt, die wässrige Phase erst zu neutralisieren, und dann mit Ammoniak zu alkalisieren, denn die Basizität von Ammoniak ist nicht stark genug um wasserlösliche Phenolate zu erzeugen. Phenolische Basen besitzen einen isoelektrischen Punkt bei einem pH-Wert 9-10. In diesem Bereich sind sie am besten in der organischen Phase löslich. Da Morphin schwer löslich ist, arbeitet man mit einem Lösungsmittelgemisch aus Chloroform und Isopropanol (3+1).
Fraktion V:
in den nun verbleibenden wässrigen Lösung verbleiben die Substanzen, die nicht ausschüttelbar waren. Dieses können sein:hydrophile Säuren (zum Beispie Hydroxysäure, Sulfonsäuren), Sulfonamide, Kohlenhydrate, Aminosäuren und quartäre Ammoniumverbindungen.