Spina bifida – Fehlbildung von Wirbelsäule und Rückenmark
Ein so genannter offener Rücken wird in der medizinischen Fachsprache als Spina bifida bezeichnet und stellt eine angeborene Fehlbildung des Rückenmarks oder der Wirbelsäule dar. Zu diesem kommt es in der Regel in der 3. bis 4. Schwangerschaftswoche, wobei hier ein Defekt der Neuralrohrentwicklung vorliegt. Dieses ist der Ursprung von Rückenmark und Wirbelsäule und schließt sich bei der Spina bifida nicht vollständig. Je nach Schweregrad der Störung unterscheidet man eine geschlossene von einer offenen Spina bifida. Im letzteren Fall sind neben dem unvollständigen Verschluss der Wirbelbögen auch die Rückenmarkshäute und das Rückenmark betroffen und als Vorwölbungen erkennbar. Liegt eine geschlossene Spina bifida vor, so besteht in der Regel Beschwerdefreiheit, da das Rückenmark keiner nennenswerten Schädigung unterliegt. Die Folgen eines offenen Rückenmarks sind stark von den vorliegenden Störungen abhängig. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit können sowohl körperlicher, als auch geistiger Art sein. Das Ausmaß der Beschwerden wird vornehmlich durch den Ort der Schädigung bestimmt. Möglich sind unter anderem Muskellähmungen, ein Verlust der Empfindung von Schmerz und Berührung oder Lähmungen im Bereich der Blasen- oder Darmtätigkeit. Daher sind Urin- oder Stuhlinkontinenz bekannte Folgeprobleme eines offenen Rückens. Zudem besteht bei einer derartigen Störung ein erhöhtes Risiko von Hirninfektionen. Auch Fehlstellungen der Gelenke sind bekannte Folgeschädigungen.
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