Hautschutz – Solariumverbot für Jugendliche unter 18
Eine Belastung der Haut mit UV- Strahlen sowie eine eher gering pigmentierte Haut gelten als hauptsächliche Risikofaktoren von Hautkrebs. Vor allem Sonnenbrände im Kindesalter stellen eine große Gefahr für die Hautgesundheit dar. Entscheidend bezüglich der Risikoeinschätzung ist die Intensität und Dauer der Sonneneinstrahlung, unter der die Haut in der Kindheit und Jugend leidet. Daher spricht sich das Bundesamt für Strahlenschutz für ein generelles Verbot von Solariumbesuchen unter 18 Jahren aus. Auch die Deutsche Krebsgesellschaft sieht eine derartige Festlegung als sinnvoll im Sinne einer Vorbeugung von Hautkrebs. Die Erkrankung betrifft deutschlandweit ca. 132000 Personen im Jahr und gehört damit zu den häufigsten Arten von Krebs. Hinzu kommt eine steigende Tendenz bezüglich der Erkrankungshäufigkeit. Dies zeigt, dass vorbeugende Maßnahmen eine wichtige Rolle im Zuge der Gesundheitsvorsorge darstellen sollten. Die entsprechende Wahrscheinlichkeit, von Hautkrebs betroffen zu werden, wird stark durch die Einwirkungen auf das größte Organ unseres Körpers im Kindesalter bestimmt. Sie steigt beispielsweise mit zunehmender Anzahl an Muttermalen und Leberflecken. Derartige Veränderungen der natürlichen Hautpigmentierung werden von der UV- Belastung beeinflusst. Nicht nur auf einen Schutz der Haut durch entsprechende Kleidung oder die Anwendung von Sonnencremes sollte daher großen Wert gelegt werden, generell ist es ratsam, sich so wenig wie nur möglich direkter Sonnenstrahlung auszusetzen.
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